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   VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10   

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https://dejure.org/2011,5571
VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10 (https://dejure.org/2011,5571)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2011 - 10 A 1448/10 (https://dejure.org/2011,5571)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2011 - 10 A 1448/10 (https://dejure.org/2011,5571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Interkommunaler Kostenausgleich für den Besuch einer Tageseinrichtung durch gemeindefremde Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterfallen des Kostenaufwands der Standortgemeinde pro Tageseinrichtungsplatz einschließlich der Vorhaltekosten unter den Kostenausgleich nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB); Kostenausgleichanspruch für gemeindefremde Kinder im Alter unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterfallen des Kostenaufwands der Standortgemeinde pro Tageseinrichtungsplatz einschließlich der Vorhaltekosten unter den Kostenausgleich nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB); Kostenausgleichanspruch für gemeindefremde Kinder im Alter unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenausgleich bei Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kostentragung für Kinder in Kita der Nachbargemeinde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09

    Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Mai 2010 - 4 K 1651/09.GI - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 4. Mai 2010 - 4 K 1651/09.GI - hat das Verwaltungsgericht Gießen die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 11.305,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15. Mai 2009 zu zahlen.

    der Beklagten Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Berufung zu gewähren, sowie, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Mai 2010 - 4 K 1651/09.GI - die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    31 Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um einfache technische Verrichtungen, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2000 - 3 B 75.00 -, juris, Rdnr. 5, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 271.86 -, juris, Rdnr. 10, zum Telebriefversand).

    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 48/07 -, juris, Rdnr. 2, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. August 2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Übertragen werden konnte lediglich die "Durchführung von Aufgaben", was gerade darauf hinweist, dass die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 SGB VIII unberührt blieb (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Juni 2008 - 12 S 2559/06 -, juris, Rdnr. 82).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Die in Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG geschützte Finanzhoheit gewährleistet den Gemeinden lediglich die Eigenverantwortlichkeit des gemeinschaftlichen Wirtschaftens mit Einnahmen und Ausgaben, nicht aber einzelne Vermögensdispositionen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, juris, Orientierungssatz 2d).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 8 B 150.96

    Kommunalrecht: Interkommunaler Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Eine derartige Mitfinanzierungspflicht von Wohngemeinden bei der auswärtigen Deckung eines örtlichen Bedarfs wird bundesverfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 8 B 150/96 -, juris, Rdnr. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84, BVerfGE 83, 363, 386 ff.).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    31 Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um einfache technische Verrichtungen, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2000 - 3 B 75.00 -, juris, Rdnr. 5, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 271.86 -, juris, Rdnr. 10, zum Telebriefversand).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 2 B 56.99

    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung des Begriffs "wirksame Postausgangskontrolle"

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Hinsichtlich des Löschvorgangs im Kanzleiterminkalender ist zu beachten, dass das bloße Streichen der Namen im Kanzleiterminkalender (Gleiches gilt für das bloße Streichen des Aktenzeichens), ohne dass das Datum der Hinausgabe des Schriftsatzes vermerkt wird, über den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post nichts aussagt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - 2 B 56/99 -, juris, Rdnr. 2 f.).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Die nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 mögliche Heranziehung der Gemeinden erlaubte es dem Gesetzgeber nicht, alle im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 ff. SGB VIII) stehenden Aufgaben und Pflichten, d. h. auch alle Kompetenzen, die den nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zuständigen örtlichen bzw. überörtlichen Trägern der Jugendhilfe zustanden, einschließlich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung auf die Gemeinden zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rdnr. 23).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Eine derartige Mitfinanzierungspflicht von Wohngemeinden bei der auswärtigen Deckung eines örtlichen Bedarfs wird bundesverfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 8 B 150/96 -, juris, Rdnr. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84, BVerfGE 83, 363, 386 ff.).
  • BVerfG, 15.11.1993 - 2 BvR 1199/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 31 Thür.GTfK

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
    Ist die Aufgabenauferlegung als solche mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, so ergibt sich aus ihren mittelbaren Folgen für die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinden kein Verstoß gegen die gemeindliche Finanzhoheit (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 1993 - 2 BvR 1199/91 -, juris, Rdnr. 6).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Verfahren auf dem Gebiet des Kindergartenrechts gehören nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 1. September 2011 - 10 A 1448/10 -, juris) zu den gerichtskostenfreien Verfahren i.S.d. § 188 VwGO.
  • OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - keine Überlassung der Erfassung und

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Versäumnis der Frist nicht lediglich auf ein - dem Kläger nicht zurechenbares - Verschulden von sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und überwachten Hilfspersonen seiner Rechtsanwältin,(vgl. dazu etwa VGH Kassel, Urteil vom 1.3.2011 - 10 A 1448/10 -, LKRZ 2011, 277) hier konkret der Bürovorsteherin M, zurückzuführen, die ausweislich ihrer vorgelegten eidesstattlichen Versicherung infolge eines Versehens zwar die Zustellung des Beschlusses des Senats vom 20.5.2011 gegen Empfangsbekenntnis ("mit Ebk") am "27.5.2011" auf der Ausfertigung vermerkt, anschließend aber versehentlich die Frist zur Begründung der Berufung nicht notiert und aufgrund einer unzutreffenden Interpretation des im Entscheidungstenor enthaltenen Hinweises auf die Fortsetzung des Verfahrens als Berufungsverfahren den Beschluss in die Akte geheftet.
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über eine längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. HessVGH, B.v. 1.3.2011 - 10 A 1448/10 - BVerwG, B.v. 28.4.2008 - 4 B 48/07 - unter Bezugnahme auf B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - alle Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2014 - 1 MB 16/14

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist; Kenntniserlangungszeitpunkt

    - der Anordnung durch den Anwalt, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürofachkraft anhand des Fristenkalenders überprüft wird (vgl. dazu auch VGH Kassel, Urt. v. 01.03.2011, 10 A 1448/10, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2014 - 1 MB 17/14

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist; Anforderungen an eine wirksame

    - der Anordnung durch den Anwalt, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürofachkraft anhand des Fristenkalenders überprüft wird (vgl. dazu auch VGH Kassel, Urt. v. 01.03.2011, 10 A 1448/10, Juris).
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